Monatsarchiv für Oktober 2011

 
 

Die Vorgaben der Beihilfevorschriften des EG-Vertrages für die direkte Unternehmensbesteuerung

– ‘In der Arbeit werden die Vorgaben des Europäischen Beihilfenrechts für die mitgliedstaatliche Unternehmensbesteuerung herausgearbeitet. Mit der Erweiterung der Europäischen Union im Jahr 2004 sind insbesondere steuerliche Subventionen in den neuen Mitgliedstaaten ins Zentrum der Kritik geraten. Anhand der Vorgaben des Beihilfenrechts wird daher ein besonders umstrittenes Fördermodell – die Sonderwirtschaftszonen in Polen – auf ihre Vereinbarkeit hin geprüft.’ 257 pp. Deutsch

Preis: 49.0 EUR

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EAN: 9783832928841


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Verträge über private Gleisanschlüsse. Die Vertragspraxis der Eisenbahnen in der Bundesrepublik Deutschland und ihre Vereinbarkeit mit zwingendem Rech

sehr gut erhalten/neuwertig/1993

Preis: 74.5 EUR

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EAN: 9783768547925


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Wettbewerbsverbot (nachvertraglich)

Vereinbarung für eine vertragliche Wettbewerbsabrede (nachvertraglich) zum Download. Inhalt Wettbewerbsverbot. – Vertragliche Wettbewerbsabrede – nachvertragliches Wettbewerbsverbot – maximale Dauer 2 Jahre – Handelsvertreter – Karenzzahlung

Preis: 4.90 EUR

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Kategorie: Arbeitsrecht > Arbeitsvertrag

Artikelnummer: 17070


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Erga-Omnes-Wirkung von Tarifverträgen

Tarifverträge gelten auf Arbeitnehmerseite nur für Gewerkschaftsmitglieder. In der Praxis erstrecken tarifgebundene Arbeitgeber die tariflichen Arbeitsbedingungen aber durch vertragliche Vereinbarung auf alle Arbeitnehmer ihres Betriebs. Diese Gleichstellungstechnik kann zu erheblichen Problemen führen, wenn sich die Tarifbindung des Arbeitgebers ändert. Sudabeh Kamanabrou schlägt vor, das TVG zu ändern und Tarifverträgen Erga-Omnes-Wirkung zuzuerkennen. Damit wären Tarifverträge auf alle Arbeitnehmer eines tarifgebundenen Arbeitgebers kraft Gesetzes anwendbar; die Probleme der individualrechtlichen Geltungserstreckung würden beseitigt. Die Einführung der Erga-Omnes-Wirkung wirft in erster Linie verfassungsrechtliche Fragen auf. Betroffen sind das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip sowie Freiheitsrechte verschiedener Rechtsträger. Die Untersuchung ist ausserdem rechtsvergleichend angelegt. Sie berücksichtigt das Tarifrecht von sechzehn Mitgliedstaaten der EU. Die Länderberichte der Mitautorinnen und Mitautoren bilden dafür die Grundlage.

Preis: 74.00 EUR

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Kategorie: Buch (dtsch.) > Hardcover/Softcover/Karte > Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht

Artikelnummer: 29500288
Keywords: Tarifvertrag | Vertrag / Tarifvertrag | Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht
Manufacturer: Mohr Siebeck
EAN: 9783161509346


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1. Teil Weiter Sonderechte für Jüdischen Landesverband

Staatsvertrag beschert jüdische Minderheit weiter Unsummen an Steuergeldern Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern ist eine mächtige Organisation. Im Verlauf seines Bestehens holte der Verein viele Vorteile und üppige Vorrechte für das Judentum in Mecklenburg und Vorpommern heraus. Der Landesverband erhält jedes Jahr erhebliche Zuschüsse, seitdem dieser mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern 1996 eine Vereinbarung in Form eines Staatsvertrages geschlossen hat. Im Artikel 10 des Vertrages verpflichtete sich Schwerin, eine Summe für jährliche Vorrauszahlungen aus dem Landeshaushalt an den Landesverband festzulegen. Gemäß dem Zusatzprotokoll zum Artikel 10 wird regelmäßig alle fünf Jahre die jährliche Zuweisungssumme überprüft und neu verhandelt. Seit dem Abschluß des Staatsvertrages ist das Parlament übrigens von der Mitwirkung ausgeschlossen. Und so ist es dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden möglich, die Höhe künftiger Landeszuschüsse allein mit der jeweiligen Regierung zu beschließen. Man muß sich schon fragen, wieso hierzulande knapp 1.700 organisierte Juden eine derart auffällige staatliche, politische, gesellschaftliche und finanzielle Bevorzugung auf Basis eines Staatsvertrages erhalten? Mit einem Antrag fordert die NPD im Rahmen der heutigen Landtagssitzung nichts Geringeres, als daß eine übermäßige Unterstützung für eine kleine religiöse und ethnische Minderheit die nächsten Jahre nicht weitergeführt wird. Im totalen Versorgungsstaat
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