Monatsarchiv für August 2011

 
 

2. Teil Weiter Sonderechte für Jüdischen Landesverband

Staatsvertrag beschert jüdische Minderheit weiter Unsummen an Steuergeldern Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern ist eine mächtige Organisation. Im Verlauf seines Bestehens holte der Verein viele Vorteile und üppige Vorrechte für das Judentum in Mecklenburg und Vorpommern heraus. Der Landesverband erhält jedes Jahr erhebliche Zuschüsse, seitdem dieser mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern 1996 eine Vereinbarung in Form eines Staatsvertrages geschlossen hat. Im Artikel 10 des Vertrages verpflichtete sich Schwerin, eine Summe für jährliche Vorrauszahlungen aus dem Landeshaushalt an den Landesverband festzulegen. Gemäß dem Zusatzprotokoll zum Artikel 10 wird regelmäßig alle fünf Jahre die jährliche Zuweisungssumme überprüft und neu verhandelt. Seit dem Abschluß des Staatsvertrages ist das Parlament übrigens von der Mitwirkung ausgeschlossen. Und so ist es dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden möglich, die Höhe künftiger Landeszuschüsse allein mit der jeweiligen Regierung zu beschließen. Man muß sich schon fragen, wieso hierzulande knapp 1.700 organisierte Juden eine derart auffällige staatliche, politische, gesellschaftliche und finanzielle Bevorzugung auf Basis eines Staatsvertrages erhalten? Mit einem Antrag fordert die NPD im Rahmen der heutigen Landtagssitzung nichts Geringeres, als daß eine übermäßige Unterstützung für eine kleine religiöse und ethnische Minderheit die nächsten Jahre nicht weitergeführt wird. Im totalen Versorgungsstaat
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3. Teil Weiter Sonderechte für Jüdischen Landesverband

Staatsvertrag beschert jüdische Minderheit weiter Unsummen an Steuergeldern Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern ist eine mächtige Organisation. Im Verlauf seines Bestehens holte der Verein viele Vorteile und üppige Vorrechte für das Judentum in Mecklenburg und Vorpommern heraus. Der Landesverband erhält jedes Jahr erhebliche Zuschüsse, seitdem dieser mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern 1996 eine Vereinbarung in Form eines Staatsvertrages geschlossen hat. Im Artikel 10 des Vertrages verpflichtete sich Schwerin, eine Summe für jährliche Vorrauszahlungen aus dem Landeshaushalt an den Landesverband festzulegen. Gemäß dem Zusatzprotokoll zum Artikel 10 wird regelmäßig alle fünf Jahre die jährliche Zuweisungssumme überprüft und neu verhandelt. Seit dem Abschluß des Staatsvertrages ist das Parlament übrigens von der Mitwirkung ausgeschlossen. Und so ist es dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden möglich, die Höhe künftiger Landeszuschüsse allein mit der jeweiligen Regierung zu beschließen. Man muß sich schon fragen, wieso hierzulande knapp 1.700 organisierte Juden eine derart auffällige staatliche, politische, gesellschaftliche und finanzielle Bevorzugung auf Basis eines Staatsvertrages erhalten? Mit einem Antrag fordert die NPD im Rahmen der heutigen Landtagssitzung nichts Geringeres, als daß eine übermäßige Unterstützung für eine kleine religiöse und ethnische Minderheit die nächsten Jahre nicht weitergeführt wird. Im totalen Versorgungsstaat
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