SJB – Bennewirtz’ – Bad Bank – Sparkasse Neuss – Kickbacks an Dr Gaertner
ie momentane Bank- und Finanzkrise macht erneut eines offenbar: auch bei der Vermögensanlage können, egal ob seitens einer Bank oder aber eines freien Vermögensberaters, erhebliche Beratungsfehler unterlaufen. Mithin wird sogar, zum Zwecke eines Vertragsabschlusses zumindest fahrlässige Falschberatung geleistet. Die Folgen spürt der Anleger: als sichere Geldanlage (zB fürs Alter) geltende Zertifikate, Fonds und andere Wertpapiere bzw. Anlageformen erleiden erheblichen Wertverlust, teilweise kann sogar auf Konten und Vermögen nicht mehr zugegriffen werden. Wie aber an sein Geld kommen, bzw. Kompensation für Vermögensschäden erhalten, wenn das gezeichnete Institut zahlungsunfähig wird? Hier lässt sich festhalten: die meisten Anleger lassen sich nach wie vor von ihrer Hausbank oder ihrem Vermögensberater in finanzieller Hinsicht beraten. Zumeist erfolgt die Zeichnung entsprechender Papiere bzw. die Vermögensanlage sogar nur über deren Vermittlung. Über welche Risiken muß dann der Bank- bzw. Vermögensberater aufklären? Bis zu welchem Zeitpunkt konnte er noch zur Anlage von Wertpapieren jetzt in Zahlungsunfähigkeit geratener Banken raten? Welche Standards sind an eine Anlageberatung zu legen? Welcher Anleger wußte überhaupt, was zB Zertifikate sind und wie deren Anlagerisiko zu beurteilen ist? Und schließlich: ab wann kann eine Haftung des Beraters bzw. des beratenden Instituts (zB der Bank) in Betracht kommen? Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der LEGALIS Anwälte …
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